Die EU-Mindestlohnrichtlinie steht unter Druck, da der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre vollständige Aufhebung empfiehlt. Dänemark und Schweden hatten gegen die Richtlinie geklagt, obwohl sie selbst nicht betroffen sind. Sie argumentieren, die EU habe keine Kompetenz zur Regelung von Löhnen. Die Richtlinie richtet sich jedoch nicht nach einer einheitlichen Lohnfestsetzung, sondern nach der Sicherstellung angemessener Mindestlöhne und der Förderung von Kollektivverhandlungen. Eine Aufhebung hätte negative Folgen für Arbeitnehmer:innen in ganz Europa und könnte Lohndumping begünstigen. Gewerkschaften kämpfen mit politischen und rechtlichen Mitteln für den Erhalt der Richtlinie. Der EuGH ist an das Gutachten nicht gebunden, die endgültige Entscheidung steht noch aus.
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